03/07/2025
Weiterbildung KI-BeauftragteninnFactory AI Consulting GmbH
Liebe ROSIK Mitglieder und Partner,
die „innFactory AI Consulting GmbH“ bietet eine Weiterbildung zur/zum KI-Beauftragten gem. Art. 4 „KI-Kompetenz” der EU KI-Verordnung an. Diese findet am Donnerstag, 03.07.25 und Freitag, 4.07.25 mit Tobias Jonas und RA Andreas Nörr statt, und es gibt noch freie Plätze.
Wir befähigen Sie aus technischer und rechtlicher Perspektive zur KI-Kompetenz gem. Art. 4 „KI-Kompetenz” des EU KI-Gesetzes!
Angesichts der schnellen Fortschritte in der KI-Technologie bietet der Zertifikatslehrgang zur/zum KI-Beauftragten eine umfassende, praxisorientierte Ausbildung für eine neue, zentrale Position in Unternehmen. Geleitet von erfahrenen Fachleuten und Praktikern, bereitet der Kurs die Teilnehmenden auf die vielfältigen Herausforderungen und Chancen der KI im betrieblichen Kontext vor. Dabei wird nicht nur technisches Wissen über KI-Systeme und deren Einsatzmöglichkeiten vermittelt, sondern auch Kompetenzen im Management von KI-Projekten sowie Kenntnisse zu rechtlichen Rahmenbedingungen. Ziel der Ausbildung ist es, den Teilnehmenden ein tiefgehendes Verständnis für KI-basierte Systeme zu vermitteln. Der KI-Beauftragte wird in diesem einzigartigen und innovativen Schulungsangebot als neue Schlüsselposition im Unternehmensumfeld definiert und intensiv trainiert, mit besonderem Fokus auf praxisorientierte Anwendung und aktuelle Marktanforderungen.
Aus welchen Modulen besteht die Ausbildung?
- Einführung in die Künstliche Intelligenz
- Technische Grundlagen von KI-Systemen
- Grundlagen des KI-Managements in Organisationen
- Datenschutz, Datensicherheit, Regulierung und Compliance
- Transparenz und Erklärbarkeit von KI
- Ethik und Bias in der KI
- Praxisbeispiele und Interaktive Diskussion (Automatisierungen und AI Agents mit CompanyGPT und make/n8n bauen)
Sind Vorkenntnisse notwendig?
Ein technisches Grundverständnis ist nicht erforderlich, aber hilfreich. Vorzugsweise hat die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bereits Erfahrung mit technischen Sachverhalten, beispielsweise als Datenschützer, IT-Rechtler, IT-Compliance Manager, Software-Entwickler oder Projektmanager.
Die Referenten:
Tobias Jonas, M.Sc. ist Mitgründer und Co-CEO der innFactory AI Consulting GmbH. Er ist ein führender Innovator im Bereich Künstliche Intelligenz und Cloud Computing. Als Co-Founder der innFactory GmbH hat er hunderte KI- und Cloud-Projekte erfolgreich geleitet und das Unternehmen als wichtigen Akteur im deutschen IT-Sektor etabliert. Neben seinen Geschäftsführerrollen engagiert sich Tobias Jonas in verschiedenen Fach- und Wirtschaftsverbänden, darunter der KI Bundesverband und der Digitalausschuss der IHK München und Oberbayern, und leitet praxisorientierte KI- und Cloudprojekte an der Technischen Hochschule Rosenheim. Als Keynote Speaker teilt er seine Expertise zu KI und vermittelt komplexe technologische Konzepte verständlich.
Andreas Nörr ist Partner bei Möller Rechtsanwälte und Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Er absolvierte ein Doppelstudium des deutschen und französischen Rechts an der Universität des Saarlandes und am Centre juridique franco-allemand (CJFA) in Saarbrücken mit dem Schwerpunkt deutsches und internationales Informations- und Medienrecht. Seit 2015 ist er als Rechtsanwalt tätig. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit lehrt er an der Technischen Hochschule Rosenheim E-Commerce-Recht und Recht des digitalen Marketings und ist Zertifizierter Mediator. Als Experte für Themen wie die DSGVO und den EU AI Act ist Andreas Nörr Mitgründer und KI-Berater der innFactory AI Consulting GmbH.
Organisatorische Informationen:
Tag 1 – 10:00 – 18:00 Uhr: Technischer Deep Dive mit Tobias Jonas
Tag 2 – 08:00 – 16:00 Uhr: Rechtlicher Deep Dive mit Andreas Nörr
Im Anschluss an die Schulung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat zur/zum KI-Beauftragten. Es wird keine Prüfung stattfinden, lediglich die Anwesenheit an beiden Tagen ist erforderlich.
Kostenfreie Parkplätze stehen im Parkhaus P12 Bahnhof Nord zur Verfügung. Für das leibliche Wohl ist an beiden Tagen gesorgt.
Weitere Informationen:
Mit dem 2. Februar 2025 kamen nach dem Inkrafttreten der KI-Verordnung am 1. August 2024 erstmals Regelungen der KI-Verordnung auch tatsächlich zur Anwendung. Seit dem 2. Februar 2025 sind nun Kapitel I und Kapitel II der KI-Verordnung anwendbar. Dies sind die allgemeinen Bestimmungen und das Verbot bestimmter Verwendungen von KI (die sogenannten „Verbotenen Praktiken“). Zu den allgemeinen Bestimmungen gehört auch die Notwendigkeit einer KI-Kompetenz.
Weiterlesen:
KI-Kompetenz: Brauche ich nun neben dem Datenschutzbeauftragten einen KI-Beauftragten?
Der Listenpreis für die zweitägige Schulung liegt bei 2.100, – EUR zzgl. 19% USt. pro Kursteilnehmer/in. Rosik-Mitgliedern wird die Weiterbildung mit 50% Nachlass angeboten.